nominalistisches Prinzip

nominalistisches Prinzip
nominalịstisches Prinzip,
 
Nennwertprinzip, währungsrechtlicher Grundsatz, demzufolge eine Geldschuld nach ihrem Nennwert, nicht nach dem realen Wert der Schuld bei der Entstehung zu begleichen ist (»Mark gleich Mark«); eine Geldentwertung bleibt also grundsätzlich unberücksichtigt. Der Gläubiger kann sich durch eine Wertsicherungsklausel oder durch Indexierung vor dem Inflationsrisiko schützen. Ausnahmsweise kommt bei einer schwerwiegenden Äquivalenzstörung auch eine nachträgliche Anpassung des Vertrages in Betracht.

Universal-Lexikon. 2012.

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